Ihr möchtet uns helfen?

Wir danken uns schon einmal für das Aufrufen dieser Seite. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wir freuen uns sehr darüber, dass ihr euch die Zeit dafür nehmt. . 

Wir hoffen gemeinsam mit euch, viel für die Straßenhunde und Katzen zu bewegen. Jede Spende ist ein Beitrag, um dass Leid der Tiere in Bulgarien zu vermindern. 


Leider können wir zur Zeit noch keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Aber wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass es sich ändert.

WICHTIG - bzgl. Spenden bis 200 €

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BGBl 2007 Teil I S. 2332) wurden die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden (§ 10b des Einkommensteuergesetzes und §§ 48 ff. der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) rückwirkend zum 01.01.2007 geändert.


U. a. hat es eine Vereinfachungsregelung bei sog. Kleinspenden gegeben. Dies bedeutet, dass es für Spenden bis zu 200 Euro (bisher 100 Euro) genügt, wenn ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg für eine Einzelspende bis zu diesem Betrag vorgelegt wird.